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1.10.1971
Die Gemeindevertreter von Ungedanken haben sich dafür entschieden, den Anschluß an die Kreisstadt Fritzlar mit Mehrheit zu genehmigen und dieses zum 1. Januar 1972 zu vollziehen. Bei der Abstimmung gaben sieben Gemeindevertreter Ja - Stimmen ab, während zwei sich der Stimme enthielten. Bürgermeister Karl Blum, der den Grenzänderungsvertrag erläuterte, und die drei Beigeordneten gaben ebenfalls zu erkennen, daß sie für Fritzlar sind. Gleichzeitig verabschiedeten die Gemeindevertreter den von der Verwaltung ausgearbeiteten und ausführlich begründeten Grenzänderungsvertrag, der anschließend in vollem Wortlaut folgt

NIEDERSCHRIFT

über die 26. Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ungedanken am 1. Oktober 1971 um 20.15 Uhr.
Anwesend:

 Bürgermeister Blum
 1. Beigeordneter
 Weitzel
 Beigeordneter Reiße
 Beigeordneter Hempler
 Gemeindevertreter                         
 Wicke
 Gemeindevertreter Holzförster
 Gemeindevertreter Müller
 Gemeindevertreter Hesse
 Gemeindevertreter Freund   
 Gemeindevertreter Heckmann
 Gemeindevertreter Siebert A.
 Gemeindevertreter Siebert K.
 Gemeindevertreter Riehl


Tagesordnung:
I. Beratung und Beschlußfassung über die Eingliederung zur Kreisstadt Fritzlar
1.)    Grenzänderung nach § 16 der HGO 2.)    Grenzänderungsvertrag § 18 der HGO
Beschluß:
1.)    Grenzänderung nach § 16 der HGO
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 16 der HGO, eine Grenzänderung dahingehend, daß sich die Gemeinde Ungedanken mit der Kreisstadt Fritzlar zusammenschließt.
Abstimmungsergebnis:
7 Stimmen dafür
- Stimmen dagegen
2 Stimmen Enthaltung.
2.)    Grenzänderungsvertrag mit der Kreisstadt Fritzlar § 18 HGO
Der aus Anlaß des Zusammenschlusses der Gemeinde Ungedanken mit der Kreisstadt Fritzlar abzuschließende Grenzänderungsvertrag wird in der vorliegen Entwurfsfassung vom heutigen Tage von der Gemeindevertretung gebilligt.
Sollte die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Fritzlar und die Aufsichtsbehörde diesem Grenzänderungsvertrag nicht zustimmen, so ist der Beschluß zu Punkt 1.) und. 2.) der Tagesordnung nichtig.
Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür
- Stimmen dagegen
2 Stimmen Enthaltung

Die Gemeinden Cappel, Geismar, Haddamar, Lohne, Obermöllrich, Rothhelmshausen, Ungedanken, Wehren und Werkel im Landkreis Fritzlar-Homberg werden
gemäß § 17 Abs. 2 in Verbindung mi § 16 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBI. S. 103)
mit Wirkung vom 31. Dezember 1971 in die Stadt 'Fritzlar' im Landkreis Fritzlar-Homberg eingegliedert.
Wiesbaden, den 10. Dezember 1971
FÜR DIE HESSISCHE LANDESREGIERUNG DER HESSISCHE MINISTER DES INNERN
gez. Bielefeld

 

Gemeindevertretung:
 Schriftführer: 
 gez. Heckmann
 gez. Heinz Reiße, 2. Beigeordneter
 gez. Freund
 
 gez. Siebert                              
 Beigeordnete:
 gez. Riehl
 gez. Andr. Weitzel
 gez. F. Hesse
 gez. Hans Hempler
 gez. J. Wicke
 
 gez. Holzförster
 
 gez. Müller
 
 gez. A. Siebert
 gez. Blum, Bürgermeister


Ungedanken, den 4.10.1971

 

GRENZÄNDERUNGSVERTRAG
- Eingliederung -


Die Stadt Fritzlar, vertreten durch den Magistrat, und die Gemeinde Ungedanken, vertreten durch den Gemeindevorstand schließen in Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in Fritzlar vom .........  
und der Gemeindevertretung in Ungedanken vom 1. Oktober 1971 gemäß §§ 16 bis 18 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBI. S. 103) folgenden

Grenzänderungsvertrag:
§ 1 - Eingliederung der Gemeinde Ungedanken
(1) Die Gemeinde Ungedanken wird aus Gründen des öffentlichen Wohles in die Stadt Fritzlar eingegliedert.
Die Eingliederung soll zum 31.12.1971 rechtswirksam werden
(2) Die bisherige Gemeinde Ungedanken soll ihren Namen künftig als Stadtteilbezeichnung weiterführen.
Die Stadtteilbezeichnung wird auf den Ortstafeln angebracht.

§ 2 - Rechtsnachfolge
(1) Die Stadt Fritzlar ist die Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Ungedanken und tritt mit dem Tage der Rechtswirksamkeit der Eingliederung in alle Rechte und Pflichten, einschließlich bestehender Verträge, der bisherigen Gemeinde Ungedanken
(2) Das eingebrachte Vermögen, insbesondere die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde Ungedanken, können seitens der Stadt Fritzlar nicht an Dritte und auch nicht in Verbandseigentum übergehen.

§ 3 - Nachwahl
(1) Mit der Rechtswirksamkeit der Eingliederung gehen alle Organe der eingegliederten Gemeinde Ungedanken unter.
(2) Die beteiligten Gemeinden verzichten auf eine Nachwahl oder Ergänzungswahl.
(3) Das Gebiet der bisherigen Gemeinde Ungedanken bildet einen Stimmbezirk i.S. des Kommunalwahlrechts.

§ 4 - Statusrecht der Einwohner
Soweit die Wohnung oder der Aufenthalt in der bisherigen Gemeinde Ungedanken für Rechte und Pflichten maßgebend sind, werden die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der neuen Gemeinde ohne Unterbrechung angerechnet.

§ 5 - Ortsrecht, Hauptsatzung, Bekanntmachungsrecht
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt das jeweilige Ortsrecht der Stadt Fritzlar und der bisherigen Gemeinden Ungedanken in den künftigen Stadtteilen weiter, bis die neue Stadtverordnetenversammlung neues Ortsrecht erläßt, jedoch spätestens ein Jahr nach Rechtswirksamkeit der Eingliederung. Für den Erlaß des neuen Ortsrechtes gelten die Vereinbarungen dieses Vertrages.
(2) Die Kreisstadt Fritzlar verpflichtet sich, eine neue Hauptsatzung zu beschließen, die dem eingegliederten Stadtteil Ungedanken Rechnung trägt.
(3) Bis zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Fritzlar durch die Stadtverordnetenversammlung bleibt es bei dem bisherigen Bekanntmachungsrecht der Gemeinde Ungedanken.
(4) Nach Erlaß einer neuen Hauptsatzung gilt im Geltungsbereich nach der Eingliederung der Gemeinde Ungedanken alsdann die Hauptsatzung der Kreisstadt Fritzlar. Mit dem Tage des Inkrafttretens einer neuen Hauptsatzung tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Ungedanken außer Kraft.

§ 6 - Bebauungspläne
(1) Die für das Gebiet der bisherigen Gemeinde Ungedanken erlassenen rechtskräftigen Bebauungspläne gelten als Bebauungspläne der Stadt Fritzlar ohne die zeitliche Begrenzung i.S. von § 5 dieses Vertrages fort.
(2) Die Bebauungspläne Nr. 3 und 4, die bereits von der Gemeindevertretung gemäß § 10 des Bundesbaugesetzes als Satzung beschlossen wurden und noch keine Rechtskraft haben, sind von der Stadt Fritzlar zügig weiterzubearbeiten, damit diese Bebauungspläne Rechtskraft erlangen.
(3) Die Stadt Fritzlar verpflichtet sich, die notariellen Grundstückstausch- und Kaufverträge gemäß § 2 dieses Vertrages zu übernehmen und alle mit den Neubaugebieten zusammenhängenden Maßnahmen - Erschließung, Versorgung, Neuanlegung von Straßen, Änderung der Linienführung von Straßen, Herstellung der Erweiterung der Ortsbeleuchtungsanlage, Anlegen der öffentlichen Bedarfsflächen und Bau von weiteren 2 Kinderspielplätzen - durchführen.
(4) Die Ortskernsanierung ist nach den aufgestellten Plänen durch die Hessische Heimstätte Kassel und von der Gemeindevertretung beschlossen, durchzuführen.
Die bereits abgeschlossenen notariellen Kaufverträge über den Ankauf und anschließenden Abbruch von alten Wohn- und landwirtschaftlichen Gebäuden werden von der Stadt Fritzlar übernommen.

§ 7 - Ortsbeirat
(1) Für den künftigen Stadtteil Ungedanken wird die bisherige Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand als Ortsbeirat gemäß § 82 HGO eingesetzt.
(2) Dem Vorsitzenden des Ortsbeirates werden Aufgaben übertragen, die sich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Ortsnähe zwangsläufig ergeben.
(3) Der Ortsbeirat hat bis zu erfolgten Neuwahlen das Recht, jeweils einen Vertreter mit beratender Stimme in die Ausschüsse und Kommissionen der Stadt Fritzlar zu entsenden.

§ 8 - Steuern und Erschließungsbeiträge
(1) Die Hebesätze der Kreisstadt Fritzlar für die Grundsteuern und die Gewerbesteuern finden in der eingegliederten Gemeinde Ungedanken erstmalig ab 1.1.1973 Anwendung.
(2) Es wird vereinbart, daß bis zum Ende des Jahres 1972 keine Änderung der Steuersätze nach der Hundesteuerordnung für den Stadtteil Ungedanken erfolgt.
(3) Die Erschließungsbeitragssatzung der bisherigen Gemeinde Ungedanken gilt für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 3 und 4 unverändert bis zum 31.12.1975 fort.

§ 9 - Benutzung der Gemeindeeinrichtungen
(1) Für den Anschluß an die öffentlichen Einrichtungen und deren Benutzung gilt in dem künftigen Stadtteil Ungedanken das bisherige Ortsrecht der Gemeinde Ungedanken, bis die neue Stadtverordnetenversammlung, die auch von den Einwohnern der bisherigen Gemeinde Ungedanken mitgewählt wurde, neues Ortsrecht erläßt. Im Falle des Erlasses von neuem Ortsrecht wird bei nachstehenden Gebührenhaushalten festgelegt, daß für alle Zeiten Gebühren für
a) das neu gebaute eigene Wasserwerk und aller hierzu gehörenden Anlagen
b) der im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde Ungedanken und von der politischen Gemeinde Ungedanken zu unterhaltende Friedhof Büraberg
c) die Vatertierhaltung
nur insoweit erhoben werden dürfen, als sie zum Ausgleich dieser selbständig betriebenen Anlagen erforderlich sind. Diese richten sich in ihrer Satzung und Gebührenordnung nach § 102 und 103 der HGO.
(2) Das Recht der Einwohner der Gemeinde Ungedanken und Rothhelmshausen auf Benutzung des Friedhofs Büraberg bleibt erhalten. Über die Unterhaltung, Erweiterung und Abgabe von Grabstätten an Personen, die nicht im Ortsteil Ungedanken und Rothhelmshausen wohnen, entscheidet die Friedhofskommission, die aus nachstehenden Personen besteht: Vorsitzender:
Pfarrer der kath. Kirchengemeinde Ungedanken, Ortsbeiratsvorsitzender des Stadtteils Ungedanken, zwei Mitglieder des katholischen Kirchenvorstandes, zwei Mitglieder des Ortsbeirates.
(3) Die für den Winterdienst abgeschlossenen Verträge bleiben unverändert bestehen. Die vorhandenen Geräte, Planierraupe und Planierschild für den Winterdienst - bleiben im Ortsteil Ungedanken stationiert.
(4) Die gesamten Feld- und Waldwege in der Gemarkung der bisherigen Gemeinde Ungedanken bleiben unverändert für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr offen. Eine Sperrung der vorgenannten Wege ist ausgeschlossen.
über die Weiterverwendung des Saatkampes im Distrikt 5 und der Schutzhütte im Distrikt 8 des Gemeindewaldes der bisherigen Gemeinde Ungedanken entscheidet der künftige Ortsbeirat.

§ 10 - Dienstrecht
Die Bediensteten der bisherigen Gemeinde Ungedanken
a) Kassenverwalter Franz Lotter
b) Angestellte Lieselotte Heckmann
c) Wassermeister Hans Hempler
d) Waldarbeiter Josef Siebert und Ludwig Siebert
werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in den Dienst der Stadt Fritzlar übernommen.

§ 11 - Ortsgerichts- und Schiedsmannsbezirk Es ist der übereinstimmende Wille der vertragschließenden Parteien, daß der bisherige Bezirk des Ortsgerichtes und des Schiedsmannes Ungedanken und Rothhelmshausen ab 1.1.72 der Stadt Fritzlar zugeordnet werden.

§ 12 - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
Die Stadt Fritzlar übernimmt die Verpflichtung, sich zu bemühen, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der bisherigen Gemeinde Ungedanken in seinen Grenzen unverändert selbständig weiterbestehen und durch den Vorstand der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes des künftigen Stadtteils Ungedanken vertreten zu lassen.

§ 13 - Investitionsmaßnahmen
(1) Die Stadt Fritzlar verpflichtet sich, folgende Investitionsmaßnahmen im künftigen Stadtteil "Ungedanken" vordringlich durchzuführen:
a) Fertigstellung der begonnenen Baumaßnahmen
b) Erneuerung des unter Denkmalschutz stehenden Turmes der katholischen Kirche, Baukosten = 80.000 DM
c) Beihilfe für den Neubau der Kirche = 50.000 DM, bei etwa 800.000 DM Baukosten
- diese Baumaßnahme wird im Jahre 1972 durchgeführt. -
d) Verlegung der Bushaltestelle an den Haltepunkt der Deutschen Bundesbahn
e) Weiterführung des Innerortsstraßenbaues bei Gewährung von Beihilfen
f) Ausbau der Kanalisation bei Gewährung von Beihilfen
g) Nach Auflösung und Entwidmung der Grundschule der bisherigen Gemeinde Ungedanken ist durch Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten, einschließlich des Lehrerwohnhauses, ein Mehrzweckgebäude auszubauen.
h) Ausbau der landwirtschaftlichen Wirtschaftswege "Ostenbach", "Ruppenberg" und "Buschberg"
i) Ausbau von Fremdenverkehrsmaßnahmen auf dem Büraberg und Ortsverschönerungen
k) die bereits im § 6 dieses Vertrages genannten Maßnahmen.
(2) Für die vorstehend genannten Investitionsmaßnahmen sind zunächst die der Stadt auf Grund der Eingliederung der Gemeinde Ungedanken zufließenden erhöhten Schlüsselzuweisungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 FAG) zu verwenden.
(3) Darüber hinaus sind für die Investitionsmaßnahmen im Stadtteil Ungedanken die Beträge zu verwenden, die sich wie folgt ergeben:
Gesamtmaßnahmen des Stadtteils - ohne Einbeziehung der Gebührenhaushalte, wirtschaftlichen Unternehmen und Grundvermögen - das heißt, der sogenannte freie Spielraum -. Diese Beträge sind durch das zuständige Rechnungsprüfamt zu überprüfen und dem Ortsbeirat in einem Prüfungsbericht mitzuteilen; abzüglich
a) des entsprechenden Anteils an persönlichen Kosten und den allgemeinen sonstigen sächlichen Verwaltungs- und Zweckausgaben ,
b) der anteiligen Beträge für Zuweisungen (Umlagen)
und Steuerbeteiligungsbeträge,
c) der Aufwendungen für die Instandsetzung unbeweglichen Vermögens für den Stadtteil
d) des Schuldendienstes, der sich aus den bisher aufgenommenen bzw. zukünftig aufzunehmenden Darlehen für den Stadtteil ergibt,
e) des sich evtl. ergebenden Fehlbetrages aus Gebührenhaushalten, wirtschaftlichen Unternehmen und Grundvermögen. Diesem Ergebnis sind zuzurechnen evtl.Überschüsse aus Gebührenhaushalten, wirtschaftlichen Unternehmen und Grundvermögen, soweit diese Beträge nicht Rückstellungen zugeführt werden sollen.
(4) Die in der Gemeinde Ungedanken evtl. vorhandenen zweckgebundenen Rücklagen und weitere Rücklagenansammlungen bleiben zur Durchführung des für den Stadtteil Ungedanken Investitionsmaßnahmen bestehen; eine Umwandlung der zweckgebundenen Rücklagen ist nur mit Zustimmung des Ortsbeirates zulässig.
(5) Die Rangfolge und Dringlichkeit der Investitionsmaßnahmen sind unter besonderer Beachtung des dem Ortsbeirat zustehenden Anhörungsrechts zu bestimmen. Dabei soll versucht werden, die Investitionsmaßnahmen innerhalb des Ausgleichszeitraumes
(9 Jahre) zu verwirklichen.
(6) Mit Zustimmung des Ortsbeirates können von den dem Stadtteil Ungedanken zugestandenen Investitionsmitteln Anteile für überörtliche Gemeinschaftseinrichtungen in Anspruch genommen werden.

§ 14 - Brandschutz
Die Freiwillige Feuerwehr Ungedanken bleibt auch nach der Eingliederung weiter bestehen (S 10/3 Hess. BrSchG). Die vorhandenen Fahrzeuge und Gerätschaften verbleiben im Stadtteil.

§ 15 - Meinungsverschiedenheiten
(1) Meinungsverschiedenheiten, die sich bei Anwendung dieses Vertrages ergeben, regelt die Aufsichtsbehörde. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag für die Auseinandersetzung, die Rechtsnachfolge, die Verwaltung und das Orts- und Gebührenrecht keine oder keine erschöpfende Regelungen enthält.
(2) Die Erfüllung und Durchsetzung der vertraglichen Abmachungen erfolgt mit den gesetzlichen Mitteln der Aufsichtsbehörde.

§ 16 - Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mit dem Tag in Kraft, den die Landesregierung als Zeitpunkt der Eingliederung der Gemeinde Ungedanken in die Stadt Fritzlar bestimmt.
Ungedanken, den 3. 10.1971

Karl Blum, Bürgermeister
Andr. Weitzel, 1. Beigeordneter

Dezember 1971
Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger! Am 31. Dezember 1971 gibt die Gemeinde (900 Einwohner) ihre Selbständigkeit auf und wird nach den erfolgten Beschlüssen der Gemeindevertretung und des abgeschlossenen Grenzänderungsvertrages in die Kreisstadt Fritzlar eingegliedert. Dieser schwerwiegende Entschluß, eine jahrhundertealte Selbständigkeit aufzugeben, hat in vielen Besprechungen und Sitzungen zu harten Diskussionen und schweren Auseinandersetzungen innerhalb der Ausschüsse und der Gemeindevertretung geführt. Ich möchte nicht im einzelnen auf die Vorwürfe verschiedener Bürger eingehen, die der Gemeindevertretung und -Verwaltung den Verkauf der Gemeinde usw. vorgeworfen haben. Sicher ist, daß allen Beteiligten aufgrund der durch die Landesregierung beschlossenen Gebietsreform und der Modellplanung des Kreises Fritzlar-Homberg kein anderes Muß zum freiwilligen Zusammenschluß übrig blieb. Bei allen Sitzungen habe ich den Beigeordneten und Gemeindevertretern ausgiebig Gelegenheit gegeben, um zu diesem schweren Schritt Stellung zu nehmen und ihre Überlegungen darzulegen.
Ich weiß, daß Sie bei der Bürgerversammlung und Befragung im Frühjahr 1971 mit 91 % bei einer 75 %igen Beteiligung hinter der Gemeindevertretung und mir gestanden haben und dadurch auch einen Vertrauensbeweis für die bisher geleistete Arbeit gegeben haben. Dafür sage ich Ihnen allen meinen herzlichen Dank! In den Besprechungen mit der Stadt Fritzlar ist von allen Beteiligten immer wieder zum Ausdruck gebracht worden.
daß in den kommenden Jahren, die bestimmt nicht leicht sein werden, in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle unserer Bürger gearbeitet wird. Auch wir wollen, soweit es in unseren Kräften steht, hierzu beitragen.
Ihnen wird heute zum letzten Mal das Mitteilungsblatt der Gemeinde, das erstmalig am 2. Januar 1951 erschien, zugestellt. Für das mir zuteil gewordene Vertrauen in den fast zwei Jahrzehnten darf ich mich bei Ihnen allen recht herzlich bedanken. Mein Dank gilt besonders allen Damen und Herren, die sich ehrenamtlich für den Aufbau unserer Gemeinde eingesetzt haben. Ebenso danke ich allen Vereinen, die sich immer für die Gemeinde zur Verfügung stellten.

Blum, Bürgermeister

In der letzten Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ungedanken am 30.12.1971 ehrte Bürgermeister Karl Blum die Gemeindevertreter sowie seine Beigeordneten durch Ehren- und Dankesurkunden für langjährige ehrenamtliche Mitarbeit in ihrer Heimatgemeinde.

Es wurden geehrt

 1. Beigeordneter
 Weitzel, Andreas
 Beigeordneter Reiße, Heiz
 Beigeordneter Hempler, Hans
 Gemeindevertreter                            
 Wicke, Josef
 Gemeindevertreter Holzförster, Wilhelm
 Gemeindevertreter Müller, Andreas
 Gemeindevertreter Hesse, Franz
 Gemeindevertreter Freund, Anton
 Gemeindevertreter Heckmann, Adam
 Gemeindevertreter Siebert, Alois
 Gemeindevertreter Siebert. Karl
 Gemeindevertreter Riehl, Paul
 Gemeinderechner Lotter, Franz


Erster Beigeordneter Andreas Weitzel dankt im Namen der Gemeindevertretung:

"Herr Bürgermeister, mein lieber Karl, für die von Dir soeben erhaltene Ehrung sage ich Dir im Namen der Gemeindevertretung meinen herzlichen Dank. Ich glaube, einem jeden von uns wird diese Stunde am heutigen Abend unvergeßlich bleiben. Ich danke." Weiter führte er aus:
"Meine Herren Gemeindevertreter, verehrte Anwesende! Wenn am heutigen Abend einer den Dank verdient, dann ist es unser Bürgermeister. Fast zwei Jahrzehnte hat er seine ganze Kraft für das Wohl unseres Dorfes eingesetzt. Es geziemt sich, einmal Rückblick zu halten und uns das vor Augen zu führen, was er alles geleistet hat. Fangen wir an mit der Bachverrohrung. Vor 30 Jahren hätte man an so etwas noch nicht zu denken brauchen. Da floß das Bächlein noch sauber und munter mitten durch unser Dorf. Mein Nachbar (nicht R. Müller) lief noch jeden Morgen zum Bach und hat sich dort gewaschen. Aber wie würde das heute aussehen bei dieser Umweltverschmutzung? Dieser Bach wäre ein stinkendes Gewässer, das unser Dorf durchquerte.
Denken wir an den 2. Wasserbehälter, der gebaut wurde. An das Feuerwehrhaus und dann an unsere Schule. Das waren Geldsorgen, die zu bewältigen waren. lch höre heute noch Herrn Landrat bei der Einweihung sagen: Ihr seid etwas stiefmütterlich behandelt, wir werden es bei dem nächsten Straßenbau in Ordnung bringen Auch den Feld- und Waldwegebau dürfen wir nicht vergessen. In eigener Regie entstand das neue Wasserwerk. Hier wurde unser Haushaltsplan zum ersten Mal mit einer Million überschritten. Zwei Kinderspielplätze wurden angelegt. Ein Sportplatz wurde geschaffen, auf den das gesamte Dorf stolz sein kann. Das größte Husarenstück, das sich unser Bürgermeister geleistet hat, wollen wir am heutigen Abend besonders herausstellen. Noch 5 Minuten vor 12 Uhr an 30 000,- DM heranzukommen und damit fast unsere ganzen Straßen auszubauen. Das kann man nur als einmalige Leistung bezeichnen. Auch daß der Galgenberg noch ausgebaut wurde, können wir ihm verdanken. Seinen Mitbürgern war unser Bürgermeister in allen Sorgen und Nöten ein treuer Helfer. Er fand für alles einen Ausweg. Für all dieses, lieber Karl, was Du geleistet hast, wollen wir Dir eine besondere Ehre zuteil werden lassen.
Die Gemeinde Ungedanken verleiht auf einstimmigen Beschluß der Gemeindevertretung Herrn Bürgermeister Karl Blum, der seit dem Jahre 1948 als Erster Beigeordneter und seit 1954 als Bürgermeister, durch seine besondere Tatkraft und verantwortungsbewußte Arbeit die Achtung der Bürger erworben hat, das Ehrenbürgerrecht. Ich überreiche Dir diese Urkunde. So möge Deine Persönlichkeit auch für die kommende Generation stets ein Wegweiser und Vorbild sein. Ein kleines Geschenk nimm auch von Deinen Mitarbeitern an. Diese Uhr soll Dir noch recht frohe Stunden anzeigen, das sei unser aller Wunsch.
Meine Herren, noch wenige Stunden und die Selbständigkeit unseres Dorfes hat aufgehört. Eine 1200jährige Geschichte geht zu Ende. Ich glaube, den meisten von uns wird etwas eigenartig zumute sein. Unsere Vorfahren waren arme Menschen. Aber trotzdem muß unser Dorf etwas an sich gehabt haben - und muß es auch heute noch haben - was die Menschen immer wieder gefesselt hat. Fragen wir einmal die vielen, die hier seßhaft geworden sind, ob sie uns je wieder verlassen wollen. Wir wollen hoffen, daß auch kommende Generationen ihrer Heimat treu bleiben, und daß sie das Erbe, das wir ihnen übertragen, mit hineinnehmen in die neue Zeit. Ich möchte schließen mit ein paar Worten, die uns unser guter Pater Hehl hinterlassen hat:


"Wie grüß ich dich, mein Heimatland, mein Ungedanken klein.
Dank Gott, daß ich hier wohnen kann, hier möcht ich immer sein. "


"Meine sehr geehrten Herren Beigeordneten! Meine sehr geehrten Herren Gemeindevertreter! Am Donnerstag, dem 30. Dezember 1971, wurde mir durch Ihren einstimmigen Beschluß das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der 1. Beigeordneten, Herr Andreas Weitzel, als Sprecher für Sie alle, hat mir viele Worte der Anerkennung für meine Arbeit als ehrenamtlicher Bürgermeister gesagt. Ich habe mich gefragt, ob ich denn wirklich so viel für meine Heimatgemeinde getan habe. Gewiß, ich habe stets meine Person in den Dienst der Gemeindearbeit gestellt und versucht, immer meine Pflicht zu erfüllen, dort, wo es notwendig war. Ich habe aber niemals nach äußeren Ehren Ausschau gehalten. Der Erfolg meiner Bemühungen war mir stets Dank und Anerkennung genug. Umsomehr hat mich Ihre Ehrung durch die Überreichung des Ehrenbürgerbriefes ergriffen. Sie stellt für mich nicht den Abschluß meiner Tätigkeit in der kommunalen Arbeit dar, sondern sie soll mir weiterhin ein Ansporn für ein erfolgreiches Bemühen um das Wohl aller Mitbürger unserer Gemeinde sein.

Ihnen allen, meine Herren, die wir gemeinsam in vielen Jahren für unser Heimatdorf gearbeitet haben und das Beste für unsere Mitbürger wollten, sage ich herzlichen Dank!
Den Herren Vorsitzenden aller Vereine und den Vereinskameraden des Musikvereins sage ich meinen Dank !"

Ungedanken, den 31. Dezember 1971
Karl Blum

 

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