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Über die Grenzverhältnisse des Amtes Fritzlar liegen urkundliche Zeugnisse erst aus dem 16. Jahrhundert vor. Das hat nicht zuletzt seinen Grund darin, daß es teilweise erst damals zu einer festen Grenzbildung kam. Dies gilt insbesondere für die ausgedehnten Waldungen im Süden der Stadt, in denen auch die Nachbarherrschaften und -orte schon seit dem frühesten Mittelalter gewisse gemeinsame Nutzungsrechte besessen hatten. Zahlreiche Grenzstreitigkeiten mit den benachbarten hessischen Dörfern wurden erst endgültig im 18. Jahrhundert beigelegt. Die schon erwähnten besonderen verfassungsrechtlichen Verhältnisse der beiden Stiftsdörfer Ungedanken und Rothhelmshausen brachten die Notwendigkeit mit sich, daß auch ihre Grenzen gegen die Stadtgemarkung im 16. Jahrhundert genau festgelegt wurden, um den beständigen Streitigkeiten zwischen Stift und Stadt wenigstens auf diesem Gebiet ein Ende zu machen. Ein entsprechender Vertrag wurde am 5. August 1558 geschlossen.

1209

In der Gräflich von Schönborn'schen Bibliothek zu Pommersfelden bei Bamberg befindet sich eine durch den Erzbischof und Kurfürst Lothar Franz von Schönborn dorthin gekommene kostbare Bibelhandschrift "Partes bibliorum variae", in der sich das älteste Verzeichnis des Fritzlarer Güterbesitzes befindet. Es wurde nach alter Vorlage von Albert Geismar und Conrad Munt zusammengestellt und bietet für Ungedanken eine wichtige geschichtliche Quelle.
Aus dem Verzeichnis ist der Beginn und die einzelnen, Ungedanken betreffenden Angaben, herausgezogen worden und in der Chronik der Gemeinde Ungedanken vermerkt.

1403

Der Bischof von Ferentino, Nikolaus, tut öffentlich kund, daß ihm Papst Bonifatius IX. folgende Angelegenheit zur Entscheidung übergeben habe:
Dekan und Kapitel der Stiftskirche in Fritzlar beschweren sich über den Landgrafen Hermann von Hessen, die Landgräfin Margareta, die Ritter Hermann Trotte und Eckebert von Grifte und andere genannte Vasallen und Familienangehörige des Landgrafen und der Landgräfin, wegen der Schäden, die sie dem Kapitel an ihren Personen, Gütern, Zinsen zugefügt haben. Insbesondere beschweren sie sich unter anderem:
Im Jahre 1401 fielen mit Zustimmung des Landgrafen der Armiger Henricus de Homberg mit Henricus Hesse, Tilo Bern, Johann Phifferhenne und anderen aus der Burg des Landgrafen aus und verwüsteten die Zehntfrüchte zu Harlon und Obermeiderich und verbrannten sie. Auch überfielen sie das Dorf Ungedanken, zündeten Häuser und Scheunen an und führten Bewohner gefangen davon.
Es wird gebeten, kraft des kanonischen Gesetzes die größere Exkommunikation auszusprechen und das Interdikt (Verbot aller kirchlichen Amtshandlungen als Strafe) über das Territorium des Landgrafen zu verhängen, falls dieser sich bis zu einem bestimmten Termin nicht bereit erkläre, den Schaden wieder gut zumachen und die Gefangenen freizugeben.

1410

Im Streit zwischen den Dörfern Geismar und Ungedanken über eine "gemeyne, die gelegen ist in der Richtung auf den "weidenhart", jenseits des alten Laufes der Eder, wird am 1. Oktober ein Schiedsspruch gefällt. Beide Gemeinden beschlossen, am St. Remigiustage (1. Okt.) 1410 zusammenzukommen, was auch geschah. Als Schiedsleute erkoren sie Bürger von Fritzlar, Wildungen, Mandern und Geismar, die von altersher über die Feldmark Bescheid wußten. Tyle von Rodingeshusen, Amtmann zu Gudensberg, der vom Dorfe Geismar gebeten war, nahm den Schiedsleuten den Eid ab, die Wahrheit nach dem Gewissen zu sagen. Darauf berieten diese untereinander, worauf Gumpracht Wernher von Wildungen als ihr Wortführer erklärte, daß nach ihrem Wissen die Gemeinde Geismar jenseits des alten Ederlaufes, wo sie vor 40 Jahren geflossen, niemals Anrechte besessen habe.

 

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