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1362
Im Sommer dieses Jahres herrschten große Hitze und Trockenheit. Das Futter verdorrte, viel Vieh ging zu Grunde oder mußte geschlachtet werden. Man verwendete vielfach das Stroh der Dächer zum Füttern des Viehes. Auf die heißen Monde folgte ein sehr kalter Winter mit starken Schneefällen. Zehn Wochen lang blieb der Schnee liegen.

1369

Unaufhörlicher Regen vom Mai bis September. Der Scheffel Korn kostete 9 Mark Silber. Viele Menschen starben in den Städten und Dörfern durch Hungersnot.

1391

Durch lang anhaltendes Regenwetter war das Korn auf dem Felde "ersoffen" und große Teuerung und Not entstand wegen der sehr schlechten Ernte.

1397

Milder Winter und warmes Frühjahr. Um Pfingsten wurde schon Brot von der neuen Frucht gebacken.

1401 - 1495

Der Witterungsablauf ist in diesem Jahrhundert gekennzeichnet durch eine Reihe schwerer und kalter Winter sowie durch langanhaltende Regenfälle in einzelnen Jahren. Dennoch ist das Ergebnis der Ernten im allgemeinen zufriedenstellend, ja es gibt sogar Perioden von großer Ergiebigkeit. Fleißige Chronisten haben folgendes aufgezeichnet:
Vom 23. April bis zum 17. September 1401 regnete es ohne Unterlaß. Durch starken Frost erfror am 11. Mai 1403 das Korn auf dem Felde. Das darauffolgende Regenwetter erzeugte eine solche Teuerung, daß ein Einpfennigbrot nicht größer als ein Ei war.
Im Jahre 1407 gab es einen grimmigen Winter. Durch plötzliche Schneeschmelze im Frühjahr schwere Hochwasserschäden. Anschließend gab es anhaltende Regen.
Die Jahre 1420 - 1428 waren sehr fruchtbar. Es gab wohlfeile Zeiten.
Einen sehr warmen Winter gab es 1420/21. Die Bäume blühten schon im März. Um Pfingsten, das in diesem Jahr spät war, wurde schon geerntet.
Im Jahre 1430 erfror am Sonntag Cantate (im Mai) das Korn im Felde.
Der Winter von 1439 war sehr schneereich. Es herrschte große Kälte.
Auch 1442/43 gab es einen sehr strengen Winter. Am 22. Nov. fingen alle Wasser an zuzufrieren. Es fiel 36mal Schnee hintereinander. Die Kälte hielt an bis Philippi und Jacobi. Das Jahr 1448 war ein recht trockenes Jahr. Der St. Veitstag 1449 war sehr kalt. Es gab sogar in den ungeschützten Lagen Frost. Dazu wehte ein recht "saurer" Wind, der Obst und Getreide stellenweise vernichtete. Am 24.Juni herrschte wiederum starker Frost.
Der Winter von 1455 auf 1456 war sehr streng. Es lag tiefer Schnee.
Das Jahr 1464 zeichnete sich dadurch aus, daß es vier Monate lang ununterbrochen regnete.
Das übernächste 1466. Jahr war ein sehr wohlfeiles. Es kosteten:

2 Viertel Getreide partim
1 Gulden =1,70 Goldmark
3 Viertel Weizen
2 Gulden
1 Kuh
1 Gulden
15 Gänse
1 Gulden
30 Hühner 1 Gulden
60 Hähne
1 Gulden
45 Steige Eier
1 Gulden
20 Käse
1 Gulden
100 Pfd. Unschlitt
3 Gulden
6 Pfd. Wachs
1 Gulden
1 Fuder Heu
1 1/2 Gulden

1481 war ein so nasses Jahr, daß die Frucht auf dem Halme verfaulte.

1490

In diesem Jahre erteilte Landgraf Wilhelm der Mittlere dem Dechant und Kapitel der St. Peterskirche in Fritzlar einen Schutzbrief. Er versprach darin, das Stift und dessen Güter, sonderlich die, die in Hessen gelegen sind, zu schützen und zu schirmen, wogegen sich das Stift verbindlich machte, nach Verlauf von 11 Jahren auf Pfingsten 40 rheinische Gulden an den Schultheiß in Gudensberg zu bezahlen.
In dem Schutzbrief von 1519 werden auch beide Stiftsdörfer Ungedanken und Rothhelmshausen ausdrücklich benannt und zugleich wegen derselben ein jährliches Schutzgeld von 10 Gulden festgesetzt. Hiermit stimmen auch alle späteren Schutzbriefe überein, nur daß seit 1650 das Schutzgeld auf Goldgulden erhöht wurde. Dieses Schutzgeld wurde sowohl bei Gelegenheit der beim Regierungsantritt eines Landgrafen von Hessen-Kassel vorgenommenenen Schutzerneuerung an die Gudensberger Renterei mit 125 Gulden in harten Reichsgulden unter dem Namen "Verspruchs- oder Verteidigungsgeld" entrichtet. Bei erfolgter Regierungsveränderung mußten außerdem für die Ausfertigung des Schutzbriefes sechs Reichstaler erlegt werden. Bereits im Jahre 1439 hatte Erzbischof Dietrich von Mainz dem hessischen Landgrafen Ludwig I. den Schutz der in Hessen gelegenen Mainzer Orte übertragen. Dieses Bündnis, das nur auf drei Jahre befristet war, wurde 1456 aufgekündigt.

1490 - 1493

In das ausgehende Mittelalter, die Zeit der ritterlichen Fehden, fiel auch die des Ritters Philipp von Urft mit dem Stift Fritzlar, in die Stiftsherren und Bürger, unter diesen Giso Katzmann aus dem steinernen Hause in der Werkelgasse verwickelt wurden. Philipp von Urft war Lehensmann des St. Petrist'rftes und zugleich auch Burgmann des Landgrafen Wilhelm III. in der Stadt Borken. Diese Fehde zog sich durch drei Jahre hin, von 1490 bis 1493 und wurde mit allen Mitteln, mit Waffen und Schriften, mit List und mit Gewalt, Raub und Gefangennahme geführt. Sie blieb nicht auf einen kleinen Kreis beschränkt, sie setzte sogar das ganze Eder-, Schwalm- und Fuldatal in Bewegung. Im Vorsommer 1490 zog Philipp von Urff von einem Beutezug kommend, bei dem er auch in Ungedanken Beute gemacht hatte, heim auf seine Burg, als er plötzlich von Bewaffneten des Stifts, von Fritzlarer und Ungedankener Leuten überfallen wurde. Sie nahmen ihm die gesamte Beute ab. Er selbst rettete sich durch die Flucht. Die Folge davon war eine lange Fehde, die dadurch noch schärfer wurde, daß Philipp von Urff den Stiftsvikar Johann Bippart auf einer Reise aufgriff, ausplünderte und ihn in seiner Burg zu Urff gefangen hielt. Die Sache ging mehrere Jahre hin und her, beschäftigte den Erzbischof von Mainz, drei Landgrafen hintereinander, sogar den Kaiser Maximilian I., bis sich Philipp von Urff endlich beruhigte.

1519

Philipp, Landgraf zu Hessen, zu Katzenelnbogen, zu Diez, zu Ziegenhain und zu Nidda. Er hat Dechant und Kapitel zu Fritzlar, ihre Gliedmaßen, Diener, Leibe, Habe und Güter und ihr Dorf Ungedanken in seinen fürstlichen Schutz genommen. Er will die jetzigen und die Nachkommen sein Leben lang schützen, schirmen und verteidigen an Leib, Gut, Habe und vor gewaltsamer Tat nach seinem Vermögen in seinem Fürstentum; an ihrem Leib, Gut, ihren Zehnten soll sie niemand beschädigen, beleidigen oder behindern, sondern sie genießen lassen. Dafür zahlen diese von des Stifts wegen 40 Gulden und von Ungedanken wegen 10 Gulden jährlich auf Pfingsten in Gudensberg dem dortigen Schultheißen. Sollte in Zukunft zwischen seinem Ohmen, dem Erzbischof von Mainz, seinem Stift oder Nachkommen und dem Landgrafen Fehde entstehen, soll doch das gen. Kapitel in seinem Fürstentum die Zehnten verdingen und sammeln, mit Nutzen darin veräußern, doch die davon kommende Frucht im Fürstentum lassen und nicht daraus führen solange, bis die Fehde wieder zu friedlicher Zeit käme, es sei denn, daß sie es mit seinem Willen täten. Wenn dann die Fehde beendigt würde, sollen diejenigen, welche ihre Zehnten und Güter gesammelt und gewonnen hätten, ihnen ihre Frucht und Zins reichen und ihrem Gewahrsam. Sollte zwischen den Untertanen des Fürstentums und gen. Dechant und Kapitel Zwist entstehen, so soll das geschlichtet werden laut Einigung zwischen dem Stift von Mainz und dem hessischen Fürstentum. Hiermit heißt der Landgraf seine Amtleute, die Seinigen und die, denen um seinen Willen zu tun ist, seine Geleite und seinen Schutz nach Kräften, wenn sie darum ersucht werden, zu handhaben, den gen. Dechant und Kapitel Beistand zu leisten. Gegeben zu Grünberg am Mittwoch in Pfingstheiligen Tagen. Philipp Landgraf zu Hessen. Anno 1519 Johann Feigh, Kanzler.

 

 

 

 

 

 

 

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